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Informationen über unsere Kirchengemeinde

Bildung von Regionen mit den Nachbargemeinden

Inzwischen haben alle Gemeinden, die zu unserer Region gehören, den Beschluss gefasst, einen Kooperationsraum zu bilden. Der von unserer Gemeinde gefasste Beschluss hat folgenden Wortlaut:

„Entsprechend dem Beschluss der Kreissynode vom 29.08.2020 zur Regionenbildung im Kirchenkreis Krefeld-Viersen beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Anrath-Vorst, eine gemeinsame Region mit der Evangelischen Gemeinde Kempen, der Evangelischen Emmaus-GemeindeWillichundder Evangelischen Kirchengemeinde St. Tönis zu bilden. In einem offenen Prozess entwickeln die hier genannten Gemeinden Konzepte für eine zukunftsfähige und kooperative Zusammenarbeit sowie die Sicherstellung ihrer Aufgaben.“

Die erste Maßnahme, die getroffen wurde, war, einen Kooperationskreis zu bilden, der sich in regelmäßigen Abständen trifft. Gemeinsam werden dort Absprachen getroffen und das weitere Vorgehen geplant. So soll es ab 2022 quartalsweise einen regelmäßigen Kanzeltausch (1. Termin ist am 20.02.2022) der vier Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge geben.

Des Weiteren stellt sich im nächsten Jahr jede Gemeinde in den jeweils anderen Gemeindebriefen vor. All dies dient dem näheren Kennenlernen untereinander.

Im Januar 2023 wurde die Evangelische Kirchengemeinde Grefrath ebenfalls in unsere Kooperation aufgenommen. Der von unserer Gemeinde gefasste Beschluss hat somit folgenden Wortlaut:

„Entsprechend dem Beschluss der Kreissynode vom 29.8.2020 zur Regionenbildung im Kirchenkreis Krefeld-Viersen beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Anrath-Vorst eine gemeinsame Region mit der Evangelischen Kirchengemeinde St. Tönis, der Evangelischen Gemeinde Kempen, der Evangelischen Emmaus-Gemeinde Willich und der Evangelischen Kirchengemeinde Grefrath zu bilden. Die dafür vorgegebenen Kriterien des Synodenbeschlusses (ca.10.000 Gemeindeglieder und mindestens 3 Pfarrstellen) sind erfüllt. In einem offenen Prozess entwickeln die hier genannten Gemeinden Konzepte für eine zukunftsfähige und kooperative Zusammenarbeit, sowie die Sicherstellung ihrer Aufgaben.“